Man mag es kaum glauben, was für einen Antrag die Jusos am letzten Wochenende nach einer unsäglich peinlichen und pseudofeministischen Debatte unter großem Applaus verabschiedet haben. Dieser sieht unter anderem die komplette Streichung des Strafrechtsparagraphen 218 und 219a vor, was de facto die Abtreibung von ungeborenem Leben bis zur Geburt bedeutet. "Mit einem so sensiblen und schwierigen Thema Pressearbeit für ihren Antrag zu betreiben, zeigt wessen Geistes Kind die Jugendorganisation der SPD ist! Für die Nöte und Ängste, die zu der wohl schwierigsten Entscheidung im Leben von werdenden Müttern führen, interessieren sich die Jusos offenbar nicht. Ebenso wenig für die moralische Last, die sie Ärzten aufbürden, wenn sie diese gesetzlich dazu verpflichten, Erfüllungsgehilfen bei uneingeschränkten Spätabtreibungen von möglicherweise voll lebensfähigen Ungeborenen zu werden. Wir sagen: Schämt euch, eine fadenscheinige Feminismusdebatte auf Kosten von ungeborenem Leben zu führen!", erklärt Rainer Burgold, Kreisvorsitzender JU Leipzig.

„Für mich ist es schockierend zu hören, dass die Jusos das Selbstbestimmungsrecht von Frauen missbrauchen um die uneingeschränkte Abtreibung von allein lebensfähigen Kindern zu fordern. Die Gesetze der Bundesrepublik ermöglichen schon jetzt jeder Frau einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche - also bevor beim Embryo Knochen härten und Organe reifen und damit 12 Wochen bevor ein Kind (selbst mit größter medizinischer Anstrengung) außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig ist.“, so JU-Stadträtin und Krankenschwester Jessica Heller.

Das ärztliche Beratungsgespräch und die Entscheidung für einen Abbruch innerhalb dieser 12 Wochen sind angebracht und zumutbar, weshalb der Paragraph 218 bestehen bleiben muss! Jede Verlängerung der Möglichkeit bedeutet auch eine Verlängerung des psychisch belastenden Entscheidungsprozesses.
"Befindet sich eine werdende Mutter in einer außergewöhnlich schwierigen Lebenssituation (z.B. nach Vergewaltigung) oder erleidet psychische oder körperliche Schäden durch die Schwangerschaft, die möglicherweise auch ihr eigenes Leben gefährden, kann die Regelung im Ausnahmefall schon jetzt ausgeweitet und ein Spätabbruch vorgenommen werden.", erklärt JU-Vorstandsmitglied und angehender Arzt Christian Koch.

Dieses Verfahren spiegelt die meist unfassbar schwierige Abwägung zwischen Schutz des Lebens der werdenden Mutter, ihrem Fürsorgewunsch gegenüber ihren schon geborenen Kindern, aber auch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau auf der einen und dem Lebensrecht des Kindes auf der anderen Seite wieder.

"Für die meisten Frauen ist doch schon allein der Gedanke, das eigene Kind nicht bekommen zu können und über eine Adoption oder einen Schwangerschaftsabbruch nachzudenken, eine unermesslich schwierige und psychisch belastende Situation. Kaum eine Frau trifft eine solche Entscheidung leichtfertig. Der Antrag der Jusos missbraucht den Feminismusbegriff und verstärkt das schon vorherrschende Vorurteil, dass Feministinnen sich über alles und jeden stellen wollen“, so JU und Frauen Union Vorstandsmitglied Anne Jentsch. „Gleichberechtigung und Selbstbestimmung hört für echte Feministen nicht beim Frausein auf. Vielmehr müssen wir festhalten, dass werdende Väter und (fast) voll entwickelte, aber noch ungeborene Kinder auch Rechte haben.“

"Zur bestmöglichen Wahrung der Rechte aller Beteiligten, empfinde ich es als sehr wichtig, dass Frauen und ihre Partner sich im Falle einer ungewollten Schwangerschaft – frühzeitig – unabhängig und sachlich über einen Abbruch informieren können. Das umstrittene Werbungsverbot (§219a StGB) sollte genau hinterfragt und gegebenenfalls mit größtem Fingerspitzengefühl geändert werden, damit Ärzte und Kliniken die Möglichkeit haben über den Ablauf dieses gravierenden Eingriffs und die Betreuung davor, währenddessen und danach angemessen aufzuklären und die Zahl der Spätabtreibungen zu minimieren.", so Koch weiter.

"Jeder Frau und jedem Paar sollten transparente Informationen zugänglich sein, wem sie sich in dieser schwierigen Lage anvertrauen können. Was bei ärztlichen "Routineeingriffen" rechtlich festgeschriebene Mindestvoraussetzung ist, darf nicht in der denkbar schwersten Lebenssituation durch bürokratische Hürden verwehrt bleiben. Nichtsdestotrotz muss es unser Ziel als Gesellschaft sein, Frauen und Familien so zu unterstützen, dass sie eine Abtreibung gar nicht in Erwägung ziehen müssen und wollen. Der Schutz des ungeborenen Lebens hat ebenso eine hohe Priorität wie das Selbstbestimmungs- und Informationsrecht der Frau und des Mannes!", so Burgold abschließend.

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